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Stadt Köln kontrolliert Hundesteuerpflicht

Redaktion · 13.10.2026

Symbolbild: Fixipixi / Pixabay

Symbolbild: Fixipixi / Pixabay

Wann und wo muss ein Hund spätestens in Köln gemeldet werden? Was steht noch in den Vorschriften? Wo findet man die Onlineanmeldung? Lesen Sie eine kurze Übersicht rund um Anmeldung, Leinenpflicht und Bußgelder in Köln.

Die Stadt Köln verstärkt in den kommenden Wochen die Kontrollen zur Hundesteuerpflicht im gesamten Stadtgebiet. Teams aus Steueramt und Kommunalem Ordnungsdienst prüfen in Parkanlagen und Wohngebieten die Anmeldung von Hunden sowie die gesonderte Meldepflicht für große Hunde.

Was wird kontrolliert?

Hundesteueranmeldung: Hunde müssen innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme zur Hundesteuer angemeldet werden. Welpen aus eigener Zucht sind binnen vier Wochen nach Vollendung des sechsten Lebensmonats anzumelden.

  • Große Hunde: Ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Körpergewicht gilt eine zusätzliche Meldepflicht beim Ordnungsamt.
  • Anlein- und Maulkorbpflicht: Die Einhaltung entsprechender Vorschriften wird ebenfalls überprüft.
  • Die Aktion findet in Parkanlagen und Wohngebieten im gesamten Stadtgebiet statt. Die Mitarbeitenden führen einen Dienstausweis mit und sind an ihrer Kleidung als Stadtbedienstete erkennbar.

Welche Bußgelder und Nachzahlungen werden fällig?

  • Bei nicht angemeldeten Hunden droht den Haltern und Halterinnen ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
  • Die rückwirkende Festsetzung der Hundesteuer für alle unangemeldeten Jahre.
  • Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die jährliche Hundesteuer in Köln 174 Euro pro Hund.

Wofür zahlt man Hundesteuer?

Rund 44.000 Hunde sind aktuell in Köln steuerlich gemeldet. Die Hundesteuer fließt unter anderem in die Pflege städtischer Grünflächen. Die Schwerpunktkontrollen sollen zudem für Steuergerechtigkeit gegenüber der Mehrheit der ordnungsgemäß meldenden Halter und Halterinnen sorgen.

Wie melde ich meinen Hund nach?

Online: Über das Serviceportal der Stadt Köln können Sie das Onlineformular „Anmeldung eines Hundes“ nutzen. Falls Sie Ihren Hund außer beim Steueramt auch beim Ordnungsamt anmelden müssen, wird eine 25 Euro Gebühr fällig. Diese kann elektronisch per Kreditkarte (Visa oder Mastercard), PayPal oder giropay (Online-Banking) bezahlt werden.

Persönlich: Im Servicebüro des Steueramts nach Terminvereinbarung unter Tel. 0221/221-217 60.

Weitere Informationen zur Steuerhöhe, Minderung bei Bezug einer Grundsicherung im Alter, Befreiungen (z. B. für Assistenz- und bestimmte Tierheim-Hunde) sowie zum Verfahren finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Köln.

Steueramt
Stadthaus Chorweiler

Athener Ring 4
50765 Köln

Postfach
10 35 51

E-Mail: hundesteuer@stadt-koeln.de

Öffnungszeiten:

Mo–Do, 9 –12 Uhr und 14–15 Uhr
Fr 9–12 Uhr
und nach Vereinbarung (Anmeldung wird empfohlen)

Infos zum Thema Sachkundenachweis für große Hunde und bestimmte Hunderassen.

Weitere Infos im Serviceportal der Stadt Köln

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Tags: Anmeldung , Behörden , Hund , Hundesteuer , Stadt Köln

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